Bildung aus einer Hand

Artikel

Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Am 1.4.2017 trat das lang erwartete Gesetz zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. Leiharbeiter dürfen dann maximal 18 Monate für ein Unternehmen tätig sein. Die Informationsrechte des Betriebsrats werden ausdrücklich auf den Einsatz von Fremdfirmenpersonal ausgeweitet. Darüber hinaus gibt es weitreichende Änderungen in diesem Gesetz, über die die gesetzliche Interessenvertretung informiert werden muss. Nur so sind Sie in der Lage, darauf hinzuwirken, dass auch in Ihrem Betrieb geltendes Recht eingehalten wird.

Wir haben dazu das passende Seminar für Sie:

„Arbeitnehmerüberlassung - Was muss die Interessenvertretung wissen? - neue Entwicklungen“ am 12.10.2017 in Regensburg > zum Seminar