Arbeitsrecht für Personalratsmitglieder

Seminarziel kurz zusammengefasst

Grundlagen des Arbeitsrechtes, Rechte und Pflichten, Unterscheidungen zwischen Individual- und Kollektivrecht

Seminarinhalt

Neben dem Personalvertretungsgesetz ist für die Arbeit des Personalrates auch das gesamte Arbeitsrecht von enormer Bedeutung. Die Kenntnisse im Arbeitsrecht legen die Grundlagen für eine gute Arbeit im Personalratsgremium. Jedoch muss durch die ständigen Veränderungen und Urteile dieses Wissen immer wieder erneuert und aufgefrischt werden.

In diesem Seminar geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Systematiken des Arbeitsrechts in Deutschland und über die einzelnen Arbeitnehmer*innenschutzrechte.

Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundlagen der Arbeitsrechtssystematik

  • Überblick über die Arbeitnehmer*innenschutzrechte

  • Rechte und Pflichten der/des Arbeitnehmers*in und des/ Arbeitgebers*in in Bezug auf bestehende Arbeitsverträge

  • Individualrechtliche und kollektivrechtliche Unterscheidungen und die Bedeutung für Arbeitnehmer*innen

  • Aktuelle Rechtsprechung

An wen sich das Seminar richtet

Personalratsmitglieder (BayPVG, BPersVG) und interessierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

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  • Arbeitsrecht für Personalratsmitglieder
  • 24/30/141
  • München
  • 11.11.2024 - 13.11.2024

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