Grundlagenseminar für Personalratsmitglieder (BayPVG)

Seminarziel kurz zusammengefasst

Grundlagen des Bayerischen Personalratsgesetzes und die Arbeit im Personalrat

Seminarinhalt

Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen Sie sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?

Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Aufbauseminar für Personalratsmitglieder (BayPVG) die erforderlichen Kenntnisse des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes. Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um die Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, müssen die Personalratsmitglieder unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Einführung in das Personalvertretungsrecht des öffentlichen Dienstes in Bayern

  • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen

  • Aufgaben des Personalrats

  • Rechte und Pflichten des Personalrats, Schutzbestimmungen

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle

  • Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Formen und Verfahren der Beteiligung

  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Personalrats

  • Aktuelle Rechtsprechung, Gesetzesänderungen

An wen sich das Seminar richtet

Erstmals gewählte Personalratsmitglieder im bayerischen Staats- und Kommunaldienst sowie weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Geltungsbereich des BayPVG, Schwerbehindertenvertretungen, interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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  • Grundlagenseminar für Personalratsmitglieder (BayPVG)
  • 24/22/053
  • Bad Griesbach i. Rottal
  • 24.06.2024 - 28.06.2024

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