Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

Seminarziel kurz zusammengefasst

Handlungsmöglichkeiten, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, BEM-Verfahren im Detail, aktuelle Rechtsprechung

Seminarinhalt

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt in den Betrieben und Dienststellen immer mehr an Bedeutung. Geregelt ist die Einführung nach dem § 167 Abs. 2 SGB IX.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist nur ein Teil des großen Themas Gesundheitsförderung in Betrieben und Dienststellen und somit eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe und Verpflichtung der Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie der Schwerbehindertenvertretungen. In diesem Seminar geben wir Ihnen eine Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement und einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Chance oder Bedrohung

  • BEM in Abgrenzung zu Krankenrückkehr- bzw. Fehlzeitengespräche

  • BEM-Verfahren und Anforderungen an die Gesprächsführung

  • Rechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung (z. B. bei krankheitsbedingten Kündigungen)

  • Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen

  • Hinzuziehung von Sachverständigen (z. B. Integrationsamt, Suchtberatung, Gleichstellungsstelle)

  • Datenschutz und Schweigepflicht (z. B. Umgang mit Krankendaten)

  • Aktuelle Rechtsprechung

An wen sich das Seminar richtet

Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertrauensleute, interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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  • Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
  • 24/18/161
  • Sonthofen
  • 29.10.2024 - 31.10.2024

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