Covid-19 als Arbeitsunfall und Berufskrankheit?!? – Was betriebliche Interessensvertreter*innen jetzt wissen müssen

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Seminarinhalt

Covid-19 ist in unserem Berufsalltag seit fast zwei Jahren omnipräsent. Was viele betriebliche Interessensvertreter*innen womöglich noch nicht bedenken: Bei einer im beruflichen Umfeld entstandenen Covid-19 Erkrankung kann es sich auch um einen Arbeitsunfall handeln.

In diesem Seminar geben wir einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen aus dem SGB VII und auch einige konkrete Praxisbeispiele. Denn eine Unfallanzeige zu einem Arbeitsunfall ist auch vom Betriebsrat zu unterzeichnen. Nicht nur aus dieser Formalie heraus, sondern auch, weil die Interessensvertreter*innen die Beschäftigten in den Betrieben bestmöglich beraten wollen, ist der Besuch dieses Seminars insbesondere für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter*innen in der momentanen Situation unbedingt erforderlich.

  • Die Covid-19 als Versicherungsfall im Sinne des SGB VII Unterschied Arbeitsunfall und Berufskrankheit Liste der Berufskrankheiten

  • Covid-19 als Arbeitsunfall Definition des Arbeitsunfalls nach § 8 Abs. 1 SGB VII

  • Covid-19 als Berufskrankheit Definition der Berufs-krankheit nach § 9 Abs. 1 SGB VII

  • Beispiele aus der Praxis Unfallanzeige bei einer Co-vid-19 Infektion

An wen sich das Seminar richtet

Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertrauensleute, interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer