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Serie: Was kommt 2018? - Rentenangleichung Ost- West

Ab 2025 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet. Durch das Rentenüberleitungs- Abschlussgesetz wird ab dem 1. Juli 2018 in 7 Schritten der Rentenwert im Osten an den im Westen geltenden Wert angepasst. Der erste Schritt ab 1. Juli 2018 bewirkt, dass sich der Ostwert an den Westwert auf 95,8 Prozent anpasst. In den folgenden Jahren erfolgt eine Anpassung um jeweils weitere 0,7 Prozent. Demzufolge erreicht der Rentenwert Ost am 1. Juli 2024 100 Prozent des Rentenwerts West.


Quelle: https://www.bund-verlag.de/