Seminare

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  • 23.06.2025 - 27.06.2025
  • Oberbayern
  • 25/30/083
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Grundschulung
PR I BPersVG Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick für Personalräte der Jobcenter
Seminarinhalt
In dem Einstiegsseminar werden die wesentlichen Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes dargestellt. Dabei erfolgt eine Klärung der Kompetenzabgrenzung zwischen den Personalräten in den Jobcentern und den Trägern.  

Seminarinhalt in Stichworten: 
- Aufbau und Grundlagen des Bundespersonalvertretungsgesetzes 
- Der Personalrat im Jobcenter  
- Kompetenzabgrenzung zwischen Träger- und Jobcenterpersonalräten 
- Überblick über die Beteiligungsrechte und ihre Durchsetzung 
- Die Geschäftsführung des Personalrates 
- Ausstattung des Personalrates ; Freistellungen, Sachmittel und erforderliche Schulungen 
- Das Prinzip der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ mit Dienststelle, Gewerkschaft JAV und Schwerbehindertenvertretung 
- Die Personalversammlung 
- Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder

Referent:
Detlev Nitsche, Rechtsanwalt, Berlin
Experte für die Personalratsarbeit in den Jobcentern
Mitautor des Kommentars zum Arbeitsschutzgesetz
Autor für die Zeitschrift Der Personalrat
An wen sich das Seminar richtet
Personalratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen aus den Jobcentern, interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
München
Termin
23.06.2025 10:00 Uhr - 27.06.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
1250,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1250,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

995,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 995,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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