Seminare
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- 24.10.2025
- ver.di Landesbezirk Bayern
- 25/24/302
- ausgebucht
- Betriebsrat
- Personalrat (BayPVG)
- Personalrat (BPersVG)
- Mitglieder der Mitarbeitervertretung bei Katholischer Kirche und dem Caritas Verband
- Mitglieder der Mitarbeitervertretung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern sowie der Diakonie
- JAV (BayPVG)
- JAV (BetrVG)
- Politische Bildung
Gemeinsam für Demokratie & Menschenwürde im Betrieb
Demokratiekonferenz
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Bei Bedarf können wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung anbieten.
Kontaktieren Sie uns hierfür per Mail oder Telefon.
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Seminarinhalt
Demokratie im Betrieb erlebbar machen – wie können wir als aktive Kolleg*innen in ver.di gemeinsam Haltung zeigen, Grenzen setzen und stärken, was uns verbindet?
Bei der
ver.di-Demokratiekonferenz
erwartet euch ein spannender Auftakt von Prof. Dr. Klaus Dörre mit Vortrag und Diskussion, praxisnahe Workshops und ganz viel Austausch unter engagierten Kolleg*innen.
Highlight: Alle Teilnehmenden erhalten eine Aktionsbox für ihre betriebliche Arbeit!
Themen & Workshops:
- Warum Rechtspopulismus & Gewerkschaften nicht zusammenpassen | Argumentationstraining
- Was tun gegen Diskriminierung & rechte Stimmung im Betrieb?
- Wozu brauchen wir eine starke Gewerkschaft? Gekonnt ver.dianer:innen aktivieren.
- Neue (digitale) Formen der Gewerkschaftsarbeit
- Im Betrieb vernetzen: Argumentieren, Haltung zeigen, Bündnisse bilden
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Mitarbeitervertretungen der Kirchen, Schwerbehindertenvertretungen und aktive ver.di-Mitglieder in den Betrieben und Dienststellen des ver.di Landesbezirkes Bayern und interessierte Arbeitnehmer*innen
Tagungsort
Nürnberg
Termin
24.10.2025 10:00 - 17:00 Uhr
Freistellungsregelung
Bayerisches Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendbildung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
Bundeszentrale für politische Bildung: § 9 Abs. 2 SUrlV und § 46 Abs. 7 BPersVG
JAV-BayPVG Art. 62 BayPVG i.V.m. Art. 46 Abs. 2 BayPVG (gilt auch für GJAV und HJAV vgl. Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayPVG)
JAV-BetrVG: § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 2 BetrVG
JAV-BPersVG: § 105 BPersVG i.V.m. § 54 Abs. 1 BPersVG
JAV-Telekom: § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 3 Absatz 1 TV 122
Landeszentrale für politische Bildung: § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UrlMV
MAV: § 16 MAVO
MAV: § 19 Abs. 3 MVG i. V. m. § 30 Absatz 2 MVG
Öffentlicher Dienst: TVöD und TV-L jeweils § 29.4
Postbank: MTV für die deutsche Postbank AG § 8, Ziffer 5
Postdienste: § 26 Absatz 5 MTV TV 95
PR-BayPVG: Art. 46 Abs. 2 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Telekom: MTV DT AG §22 Abs 1
Teilnahmegebühr
85,- € pro Person
in Kooperation mit
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Ausschreibung