Seminare

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  • 23.06.2025 - 25.06.2025
  • E - Postdienste, Spedition, Logistik
  • 25/30/112
  • Betriebsrat
  • Grundschulung
Handlungsmöglichkeiten bei Rationalisierungsmaßnahmen, in Verbindung mit TV 444/445 - Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung
Seminarinhalt
Die Kenntnis über Tarifverträge und die Deutung des Inhaltes und die Umsetzungsmöglichkeiten ist für Betriebsratsgremien die Grundlage, die Aufgaben, in diesem Bereich, vollumfänglich erfüllen zu können. Dies gilt besonders wenn Ratioanlisierungsmaßnahmen im Raum stehen. Hier müssen Betriebsratsgremien sich für Beschäftigungssicherung stark machen und auch selbst Ideen entwickeln, die eine Beschäftigungssicherung für Arbeitnehmer*innen sicherstellen. Dies steht im Mittelpunkt des Seminars. Außerdem zeigen wir in diesem Seminar auf, welche Möglichkeiten der Betriebsrat hat, um Konflikte, die bei der Umsetzung der Tarifverträge mit dem Arbeitgeber entstehen können, zu begegnen. Welche Mechanismen gibt es, um Umstimmigkeiten zum Wohle der Arbeitnehmer*innen klären zu können.

Diese Fortbildung zu den Tarifverträgen der Deutschen Post AG ist daher unabdingbar für alle Mitglieder der Betriebsratsgremien der Deutschen Post AG.

Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rationalisierungsmaßnahmen/Betriebsänderungen bei der Deutschen Post AG
  • Anwendung des Tarifvertrages TV 444/445
  • Zumutbarkeitskriterien
  • Anwendung des Tarifvertrages TV 444/445 bei dauerhafter Weiterbeschäftigung
  • Anwednung der Rationalisierungsschutztarifverträge in Verb. m. dem BetrVG
  • Anwendung TV 444/445 in Verbindung mit TV 306/307
  • Konfliktregelungen für Arbeitnehmerinnen und Artbeitnemer sowie Beamter und Beamtinnen
  • Tarifvertragliche Schiedsstellen und betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle

An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder der Deutschen Post AG und interessierte Arbeitnehmer*innen
Bild Seminar
Tagungsort
Brannenburg
Termin
23.06.2025 10:00 Uhr - 25.06.2025 16:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
Teilnahmegebühr
820,- € pro Person

Teilnahmegebühr

820,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

414,50 € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 414,50 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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