Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten
Unten aufgeführt finden Sie die nächsten Termine.
Bei Bedarf können wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung anbieten.
Kontaktieren Sie uns hierfür per Mail oder Telefon.
Seminarziel kurz zusammengefasst
gesetzliche Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung gut betrieblich regeln
Seminarinhalt
Nach § 5 ArbschG hat der Arbeitgeber durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung der Beschäftigten zu ermitteln, mit dem Ziel die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu erkennen, um seiner arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Verpflichtung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen streckt sich auf alle Bereiche bis hin zu Ermittlung physischer Belastungen. In der prozesshaften Ausgestaltung des Arbeitsschutzes nimmt die Gefährdungsbeurteilung eine Schlüsselrolle ein.
In dem Seminar werden Methoden und Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen dargestellt und die Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten bei Ausgestaltung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Verpflichtung zur Durchführung nach § 5 ArbschG
Gestaltung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Beteiligungsrechte von Betriebsräten
Beteiligungsrechte von Personalräten
Aktuelle Rechtsprechung
An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer