Beschäftigtendatenschutz nach der neuen Datenschutzgrundverordnung

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Seminarziel kurz zusammengefasst

Die neue Datenschutzgrundverordnung kennenlernen und umsetzen.

Seminarinhalt

Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung mit weitreichenden Änderungen, welche Einfluss auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung haben. Betriebs- und Personalratsgremien haben unter anderem darauf zu achten, dass alle Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Mit dem Wissen, welches Sie in diesem Seminar erwerben, können Sie alle Vereinbarungen im Betrieb und der Dienststelle überprüfen und ggf. gemeinsam mit dem Arbeitgeber neue Regelungen finden.

Seminarinhalte in Stichpunkten:

  • Rechtsgrundlagen der Datenschutzgrundverordnung - Zulässigkeit und Verbot der Datenspeicherung, -verarbeitung und -nutzung

  • Verantwortung und Pflichten betrieblicher bzw. dienstlicher Führungskräfte als verantwortliche Stelle

  • Datenschutzfragen aus der betrieblichen Praxis und Antworten

  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmerdatenschutz) und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen

  • Dateien - Datensicherung - Personenbeziehbarkeit - Kontrollmaßnahmen

  • Datenzugriffe, Datenübermittlungen und Weitergabe von Dateien

  • Auftragsdatenverarbeitung

  • Der betriebliche Datenschutzbeauftragte – Stellung, Aufgaben und Befugnisse

  • Aufsichtsbehörden, Bundes- bzw. Landesbeauftragte für den Datenschutz

  • Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nach der Datenschutzgrundverordnung

  • Schadensersatzansprüche der Betroffenen

  • Gestaltungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

An wen sich das Seminar richtet

Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder (BayPVG, BPersVG), Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Datenschutzbeauftragte, interessierte Arbeitnehmer/innen