Seminare

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  • 10.11.2025 - 14.11.2025
  • Niederbayern/Oberpfalz
  • 25/22/503
  • ausgebucht
  • Betriebsrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Personalrat (BayPVG)
  • Personalrat (BPersVG)
  • Grundschulung
Rente, Altersteilzeit, Erwerbsminderung, Pflege usw. - Arbeitnehmer*innen kompetent beraten
sozialrechtliche Grundlagen für die Interessenvertretung
Leider ist dieses Seminar nicht mehr buchbar.
Unten aufgeführt finden Sie die nächsten Termine.
Bei Bedarf können wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung anbieten.
Kontaktieren Sie uns hierfür per Mail oder Telefon.
Seminarinhalt
Wenn Arbeitnehmer*innen in Rente gehen, sind sie plötzlich mit vielen Fragen konfrontiert. Nicht selten suchen sie Hilfe und Unterstützung bei den gesetzlichen Interessenvertretungen. 
In diesem Seminar werden wir darstellen und bearbeiten, wie es möglich ist einen bestmöglichen Übergang für Arbeitnehmer*innen in den Ruhestand zu schaffen. Wir verschiedene Szenarien (z. B. Unternehmensumstrukturierung in Verbindung mit einem sozialverträglichen Personalabbau oder auch langfristige Erkrankung von Beschäftigten) beleuchten und Lösungen für die Arbeitnehmer*innen aufzeigen. Gerade im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen zeigen wir auf, wie sich diese auf die Sozialleistungsansprüche auswirken. In der Betriebspraxis werden Ihnen weitere Themen, wie Anhebung der Altersgrenzen, Altersteilzeit, der Übergang in Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld), Erwerbsminderungen und Belange von Menschen mit Behinderung begegnen. Außerdem wird das Thema pflegende Angehörige ein Punkt dieses Seminars sein. Wir werden die Möglichkeiten für die Arbeitnehmer*innen aufzeigen und Sie Lage versetzen, ältere Arbeitnehmer*innen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kompetent zu beraten und zu unterstützen.

Die Seminarinhalte werden unter anderem sein: 
  • Grundlagen des Rentenrechts
  • Die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung insbesondere bei Umstrukturierungen 
  • Sozialrechtliche Folgen von Aufhebungsverträgen
  • Kündigungen, sozialrechtliche Folgen, Mitwirkung des Betriebsrates
  • Übergang in die Rente über Arbeitslosigkeit und Leistungen der Arbeitslosenversicherung
  • Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis bei Krankheit
  • Leistungen der Krankenversicherung und Auswirkungen des Krankengeldbezuges auf die Rentenzahlung
  • Lösungsmöglichkeiten bei Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung
  • Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (Erstantrag und Verschlechterungsantrag)
  • Stichtagsregelung für eine abschlagsfreie Rente 
  • Regelungen nach dem SGB IX
  • Altersteilzeit: Altersteilzeitgesetz, Modelle der Altersteilzeit und Entgeltberechnung bei Altersteilzeit
  • Pflegende Angehörige und Auswirkungen auf die Rente

Referent:

Peter Hofmann
DGB-Regionssekretär

An wen sich das Seminar richtet
Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder (BayPVG, BPersVG), Schwerbehindertenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen
Bild Seminar
Tagungsort
Rötz
Termin
10.11.2025 10:00 Uhr - 14.11.2025 14:00 Uhr
Freistellungsregelung
BR: § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
PR-BayPVG: § 46 Abs. 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs.1 BayPVG
PR-BPersVG: § 54 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 46 BPersVG
SBV: § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX
Teilnahmegebühr
1250,- € pro Person

Teilnahmegebühr

1250,00 € pro Person
(zzgl. der Kosten für Verpflegung und evtl. Unterkunft)
Die Teilnahmegebühr ist pauschaliert und beinhaltet die Aufwendungen der Veranstalterin wie Referent*innen-Honorare, Honorarnebenkosten, seminarbezogene Sach- und Verwaltungskosten. Die Rechnung geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Bitte leiten Sie die Rechnung unverzüglich an die zuständige Stelle bzw. Person in Ihrem Betrieb bzw. Dienststelle zur Begleichung weiter. Beachten Sie dabei, dass die Überweisung der Teilnahmegebühr unter Angabe des Teilnehmer*innennamens und der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Bildungswerkes mit der Bankverbindung IBAN:DE23 7005 0000 0002 0454 33 BIC:BYLADEMMXXX, möglichst vor Seminarbeginn erfolgt. Die Teilnahmegebühr kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V., die mit der Anmeldung anerkannt werden.

Tagungspauschale

795,- € pro Person

Tagungspauschale

Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Tagungspauschale) in Höhe von 795,00 €, die direkt mit der Tagungsstätte zu verrechnen sind. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Tagungspauschale handelt. Individuelle Änderungen sind nur in Absprache mit dem ver.di Bildungswerk möglich. Die Tagungspauschale kann mit Hilfe einer vom Arbeitgeber ausgestellten Kostenübernahmeerklärung beglichen werden.

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