Bildung aus einer Hand

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Durchführung von Seminaren nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung

Liebe Kolleg*innen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach der 8. bayerischen Infektionsschutzverordnung ist es uns als Erwachsenenbildungsträger gestattet, unsere Seminare durchzuführen. Dies ermöglicht uns die Aufrechterhaltung des Seminarbetriebes.

So werden wir, soweit es vertretbar ist und genügend Teilnehmer*innen an dem Seminar teilnehmen, auf jeden Fall die Tagesseminare für die Wahlvorstände für die Personalratswahlen (BayPVG) durchführen. Allerdings kann es zu einer kurzfristigen Änderung des Tagungsortes kommen, da nicht alle unsere Tagungsorte in der Lage sind, die strengen Hygienemaßnahmen umzusetzen. Über eventuelle Änderungen werden wir sie auch kurzfristig informieren.

Bei Seminaren mit Übernachtung bitten wir Sie noch um etwas Geduld, da uns hier noch nicht die abschließende Entscheidung durch das Gesundheitsministerium vorliegt. Nach der Infektionsschutzverordnung wäre eine Übernachtung in den Tagungshäusern und Hotels sehr wohl möglich, allerdings muss das Thema der Verpflegung noch bis ins Detail geklärt werden.

Wir bedanken uns für das Verständnis, dass es zu kurzfristigen Änderungen bezüglich des Ortes oder Durchführung kommen kann.