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Sozialwahlen 2017

Bis zum 31. Mai 2017 finden die Wahlen zu den Selbstverwaltungsgremien der Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger und der Unfallversicherungsträger statt. Diese Wahl wird nur als Briefwahl durchgeführt.

Die Selbstverwaltung ist der Garant für einen guten Sozialstaat. Denn seit der Einführung der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gestalten und entscheiden Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit. Die ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorgane sind paritätisch besetzt – also Arbeitgebervertreter und Versichertenvertreter gleichermaßen. Die Selbstverwalter übernehmen ihre Mitwirkungsaufgaben in verschiedenen Bereichen: z.B. die Kontrolle der Geschäftsführung, Mitentscheidung über wichtige Grundsatzfragen, in Widerspruchsausschüssen und in der Beratung von Versicherten. Selbstverwaltung garantiert gute Verwaltung in der Sozialversicherung.

Damit die Interessen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gewahrt sind, braucht es eine starke Selbstverwaltung. Die Gewerkschaften haben das Recht, Kandidaten für die Selbstverwaltungsorgane zu stellen, die gewählt werden können. In den Versicherungsträgern, in denen Urwahlen stattfinden, erhalten die Versicherten in der letzten Aprilwoche 2017 die Wahlunterlagen. Die Stimmzettel müssen bis zum 31. Mai 2017 beim jeweiligen Sozialversicherungsträger eingegangen sein.

Auch ver.di hat Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl aufgestellt. Beteiligen Sie sich an der Sozialwahl 2017 und wählen Ihre Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter. Nur durch die Beteiligung der Wahlberechtigten ist und bleibt die Selbstverwaltung ein Stück gelebte Demokratie.

Nähere Informationen und Erläuterungen finden Sie hier:

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/selbstverwaltung